Lehre
Die universitäre Lehr- und Prüfungstätigkeit umfasst insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, die Erstellung und Abwicklung von Prüfungen und Klausuren, die Korrektur derselben, die Begutachtung und/oder Betreuung von akademischen Abschlussarbeiten (wie Diplomarbeiten und Dissertationen) und die umfassende Betreuung von Studierenden.
In der Lehre gilt es qualitativ hochwertige, forschungsgeleitete, praxisbezogene und didaktisch maßgeschneidert aufbereitete Lehrveranstaltungen anzubieten, die den Studierenden nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch zu logisch-juristischem Denken und zu juristischem Argumentieren anregen und die Fähigkeit zur eigenständigen Falllösung schulen.
Eigene (im laufenden Semester und in vergangenen Semestern abgehaltene) Lehre:
- Vorlesung Erbrecht
- Vorlesung Internationales Privatrecht
- Vorlesung Privatrecht I
- Übung Bürgerliches Recht
- Übung Privatrecht I
- Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Recht
- Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I
- Repetitorium Bürgerliches Recht
- Repetitorium Privatrecht I
- Kombinierte Lehrveranstaltung Europäisches und internationales Privatrecht
- Konversatorium Strukturfragen Zivilrecht I
- Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht III
- Seminar Vorbereitung auf die Diplomarbeit
- Doktoranden/innenseminar aus Zivilrecht
Erasmus-Lehraufenthalt Universität Mainz, Deutschland
Vielfältige Mitwirkung im gesamten übrigen Lehr- und Prüfungsbetrieb (zB Fachprüfung Bürgerliches Recht, Übung Bürgerliches Recht, Vorlesung Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse) und Abhaltung sonstiger Veranstaltungen (zB Mustervorlesung Privatrecht, Startvorlesung Privatrecht, Informationsveranstaltungen uvm).