Lehre

Die universitäre Lehr- und Prüfungstätigkeit umfasst insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, die Erstellung und Abwicklung von Prüfungen und Klausuren, die Korrektur derselben, die Begutachtung und/oder Betreuung von akademischen Abschlussarbeiten (wie Diplomarbeiten und Dissertationen) und die umfassende Betreuung von Studierenden.

In der Lehre gilt es qualitativ hochwertige, forschungsgeleitete, praxisbezogene und didaktisch maßgeschneidert aufbereitete Lehrveranstaltungen anzubieten, die den Studierenden nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch zu logisch-juristischem Denken und zu juristischem Argumentieren anregen und die Fähigkeit zur eigenständigen Falllösung schulen.

Eigene (im laufenden Semester und in vergangenen Semestern an der JKU abgehaltene) Lehre:

  • Vorlesung Erbrecht
  • Vorlesung Internationales Privatrecht
  • Vorlesung Privatrecht I
  • Übung Bürgerliches Recht
  • Übung Privatrecht I
  • Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Recht 
  • Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I
  • Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht III
  • Repetitorium Bürgerliches Recht
  • Repetitorium Privatrecht I
  • Kombinierte Lehrveranstaltung Europäisches und internationales Privatrecht
  • Konversatorium Strukturfragen Zivilrecht I
  • Seminar Juristisches Arbeiten im Digitalzeitalter II
  • Seminar Vorbereitung auf die Diplomarbeit 
  • Doktoranden/innenseminar aus Zivilrecht 

Vielfältige Mitwirkung im übrigen Lehr- und Prüfungsbetrieb.

Thomas Aigner, Linz
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