Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft stellt (freilich) die Wissenschaft dar, welche sich mit dem Recht (der Rechtsordnung) beschäftigt. Die Rechtsordnung soll das geordnete, friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft gewährleisten; Rechtsnormen stehen letztlich unter dem Topos der Gerechtigkeit (im Sinne eines sachgerechten Interessenausgleiches).

Der Kern der juristischen Tätigkeit besteht in der Ergründung der Rechtslage durch Auslegung der Rechtsnormen und der (möglichen) Anwendung auf einen konkreten Fall. In den klassischen juristischen Berufen bestehen vielseitige Aufgabenbereiche mit punktuellen Unterschieden. So sind etwa im Tätigkeitsfeld einer/eines Richterin/RichtersRechtsanwältin/Rechtsanwaltes, Staatsanwältin/Staatsanwaltes oder Notarin/Notars nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Tatsachenfragen (zur Feststellung des Sachverhaltes iVm der Beweiswürdigung) von größerer Bedeutung; im Tätigkeitsfeld einer/eines an der Universität forschenden und lehrenden Rechtswissenschaftlerin/Rechtswissenschaftlers rücken idR Rechtsfragen verstärkt in den Fokus der Betrachtung. Doch lassen sich bei den angesprochenen Professionen vor allem drei - im Grunde auf alle von diesen zutreffende - Tätigkeitsbereiche beschreiben:

1. Eingehende rechtswissenschaftliche Analyse: Lösen einer rechtlichen Fragestellung, Erforschen der Rechtslage, Auslegung von Rechtsnormen

2. Betrachtung von Fällen / konkrete Falllösung: Arbeit mit zu entscheidenden, bereits entschiedenen oder fiktiven Fällen, Anwendung der unter Punkt 1 gewonnenen Erkenntnisse auf einen Fall, der freilich auch Ausgangspunkt der rechtlichen Fragestellung gewesen sein kann

3. Kommunikation (der gewonnenen Ergebnisse) / überzeugende außenwirksame Argumentation / Diskussion: schriftlich in Schriftsätzen, Urteilen, rechtswissenschaftlichen Publikationen ...; mündlich im Gerichtssaal, im Gespräch mit Klientinnen und Klienten, in Verhandlungssituationen, im Hörsaal, im Studierendengespräch, bei wissenschaftlichen Fachvorträgen ...

Die Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten innerhalb dieser einzelnen Bereiche ist etwas differenzierter zu betrachten: Da etwa ein/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin seine/n bzw ihre/n Klienten/Klientin zu vertreten und diese/n vor Nachteilen zu bewahren hat, wird er/sie seinen/ihren Blick besonders (auch) auf die Rechtsposition des/der Klienten/Klientin unterstützende Argumente richten. Ein/e Richter/in entscheidet aus gänzlich unabhängiger Perspektive. Freilich erfolgt dabei die Ergründung der Rechtslage in Bezug auf die Entscheidung eines konkreten Falles, sodass rechtliche Fragestellungen, die nicht unmittelbar für die Entscheidung des Falles gelöst werden müssen, auch dahingestellt bleiben können. Der/die ebenfalls einer unabhängigen Sicht verbundene Rechtswissenschaftler/in wird oft auch rechtlich brisante Konstellationen einer Lösung zuführen, die über einen konkreten Anlassfall hinausgehen, oder überhaupt eine von bereits eingetretenen Fällen abstrahierte, tiefgreifende Untersuchung (zB auch unter Bedachtnahme auf praktische Auswirkungen auf verschiedene Fallkonstellationen) durchführen. Durch eine detaillierte, argumentativ fundierte Analyse der rechtlichen Fragestellungen wird besonders zur Entwicklung des Rechts beigetragen, indem etwa die wissenschaftliche Diskussion angeregt wird und ua auch die Rechtsprechung auf die aufgezeigten Lösungswege zurückgreifen kann.

"Iuris praecepta sunt haec:
honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere."

(Institutiones Iustiniani 1,1,3)

"... iustitia;
haec enim una virtus omnium est domina et regina virtutum."
Marcus Tullius Cicero
(De officiis 3,28)

"Scire leges non hoc est verba earum tenere,
sed vim ac potestatem."
Publius Iuventius Celsus
(Digesta 1,3,17)

Thomas Aigner, Linz
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