Lehre

Die universitäre Lehr- und Prüfungstätigkeit umfasst insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, die Erstellung und Abwicklung von Prüfungen und Klausuren, die Korrektur derselben, die Begutachtung von akademischen Abschlussarbeiten (wie Diplomarbeiten und Dissertationen) und die umfassende Betreuung von Studierenden.

In der Lehre gilt es qualitativ hochwertige, forschungsgeleitete, praxisbezogene und didaktisch maßgeschneidert aufbereitete Lehrveranstaltungen anzubieten, die den Studierenden nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch zu logisch-juristischem Denken und zu juristischem Argumentieren anregen und die Fähigkeit zur eigenständigen Falllösung schulen.

Eigene (im laufenden Semester und in vergangenen Semestern abgehaltene) Lehre:

  • Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Recht 
  • Übung Bürgerliches Recht
  • Repetitorium Bürgerliches Recht
  • Vorlesung Erbrecht
  • Vorlesung Internationales Privatrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I 
  • Übung Privatrecht I 
  • Repetitorium Privatrecht I
  • Vorlesung Privatrecht I
  • Seminar Vorbereitung auf die Diplomarbeit
  • Doktoranden/innenseminar aus Zivilrecht
  • Konversatorium Strukturfragen Zivilrecht I
  • Kombinierte Lehrveranstaltung Europäisches und internationales Privatrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht III
  • Erasmus-Lehraufenthalt Universität Mainz, Deutschland

Vielfältige Mitwirkung im gesamten übrigen Lehr- und Prüfungsbetrieb (zB Fachprüfung Bürgerliches Recht, Übung Bürgerliches Recht, Vorlesung Schuldrecht Besonderer Teil - Gesetzliche Schuldverhältnisse) und Abhaltung sonstiger Veranstaltungen (zB Mustervorlesung Privatrecht, Startvorlesung Privatrecht, Informationsveranstaltungen uvm).

Thomas Aigner, Linz
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